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   StGH Hessen, 12.06.1991 - P.St. 1108   

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https://dejure.org/1991,5657
StGH Hessen, 12.06.1991 - P.St. 1108 (https://dejure.org/1991,5657)
StGH Hessen, Entscheidung vom 12.06.1991 - P.St. 1108 (https://dejure.org/1991,5657)
StGH Hessen, Entscheidung vom 12. Juni 1991 - P.St. 1108 (https://dejure.org/1991,5657)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage mangels Rechtswegerschöpfung und Möglichkeit zur Verweisung oder Vorabentscheidung durch StGH

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (StGH Wiesbaden: Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage mangels Rechtswegerschöpfung und Möglichkeit zur Verweisung oder Vorabentscheidung durch StGH)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • StGH Hessen, 09.12.1987 - P.St. 1053

    Rechtsweg; Rechtswegerschöpfung; Verfahrensabgabe; Vorkaufsrecht

    Auszug aus StGH Hessen, 12.06.1991 - P.St. 1108
    Ist der Rechtsweg vor Einlegung der Grundrechtsklage nicht erschöpft, weil gegen die angegriffene Gerichtsentscheidung (hier: bzgl der Versagung der Einrichtung einer Jahrgangsklasse an einem bestimmten Gymnasium) die Berufung gegeben gewesen wäre, so ist eine Vorabentscheidung nach StGHG HE § 48 Abs. 1 S 3 nicht möglich, denn sie setzt voraus, daß der Rechtsweg noch nicht beschritten ist, aber noch beschritten werden kann (st Rspr, vgl StGH Wiesbaden, 1987-12-09, P.St. 1053).

    § 48 Abs. 1 Satz 3 StGHG setzt voraus, daß der Rechtsweg noch nicht beschritten ist, aber noch beschritten werden kann (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, u.a. Beschlüsse vom 27.07.1977 - P.St. 838 - und vom 09.12.1987 - P.St. 1053 -).

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus StGH Hessen, 12.06.1991 - P.St. 1108
    Damit wird zugleich der verfassungsgemäßen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung entsprochen, nach der vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz auch gegen Grundrechtsverletzungen gewähren (st. Rspr. des Staatsgerichtshofs, vgl. Beschluß vom 13.09.1989 - P.St. 1077 -, StAnz. 1989, S. 2084 unter Hinweis auf das Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 26.01.1988, BVerfGE 77, 381 [401]).
  • StGH Hessen, 13.09.1989 - P.St. 1077

    Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Versagung einstweiligen

    Auszug aus StGH Hessen, 12.06.1991 - P.St. 1108
    Damit wird zugleich der verfassungsgemäßen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung entsprochen, nach der vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz auch gegen Grundrechtsverletzungen gewähren (st. Rspr. des Staatsgerichtshofs, vgl. Beschluß vom 13.09.1989 - P.St. 1077 -, StAnz. 1989, S. 2084 unter Hinweis auf das Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 26.01.1988, BVerfGE 77, 381 [401]).
  • StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1095

    Dienstenthebung; Prüfungsmaßstab; Rechtsweg; Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität;

    Auszug aus StGH Hessen, 12.06.1991 - P.St. 1108
    In Fällen, in denen der Rechtsweg beschritten, aber nicht erschöpft wurde, ist für eine solche Verweisung kein Raum (vgl. Staatsgerichtshof, Beschluß vom 07.05.1990 - P.St. 1095 -).
  • StGH Hessen, 12.06.1991 - P.St. 1109

    Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage mangels Rechtswegerschöpfung und

    Auszug aus StGH Hessen, 12.06.1991 - P.St. 1108
    Zur Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage mangels Rechtswegerschöpfung und Möglichkeit der Vorabentscheidung durch StGH vgl auch StGH Wiesbaden, 1991-06-12, P.St. 1109.
  • StGH Hessen, 27.07.1977 - P.St. 838

    Beschränkung; Besuchsbeschränkungen; Durchsuchung; Grundrechtsklage;

    Auszug aus StGH Hessen, 12.06.1991 - P.St. 1108
    § 48 Abs. 1 Satz 3 StGHG setzt voraus, daß der Rechtsweg noch nicht beschritten ist, aber noch beschritten werden kann (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, u.a. Beschlüsse vom 27.07.1977 - P.St. 838 - und vom 09.12.1987 - P.St. 1053 -).
  • VGH Hessen, 05.12.1988 - 6 TG 3863/88
    Auszug aus StGH Hessen, 12.06.1991 - P.St. 1108
    Die Beschwerde der Antragsteller wies der Hessische Verwaltungsgerichtshof durch Beschluß vom 5. Dezember 1988 (6 TG 3863/88) zurück.
  • VGH Hessen, 20.06.1988 - 6 N 1577/88
    Auszug aus StGH Hessen, 12.06.1991 - P.St. 1108
    Auf Antrag des Landkreises... erklärte der Hessische Verwaltungsgerichtshof durch Beschluß vom 20. Juni 1988 (6 N 1577/88) die Regelung für nichtig.
  • StGH Hessen, 01.02.1995 - P.St. 1192

    Rechtswegerschöpfung; Frist; Grundrechtsklagefrist; Grundrechtsklage;

    Durch die umfassende fachgerichtliche Vorprüfung der Beschwerdepunkte soll dem Verfassungsgericht ein gerichtlich geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und ihm die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Fachgerichte vermittelt werden (vgl. StGH, Beschluß vom 13.09.1989 - P.St. 1077 -, StAnz. 1989, S. 2084 = ESVGH 40, 10; Beschluß vom 12.06.1991 - P.St. 1108 -, …
  • StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1551

    Grundrechtsklage; Normenkontrollverfahren; Prüfungsgegenstand; Rechtsnorm;

    Durch die umfassende fachgerichtliche Vorprüfung der Beschwerdepunkte soll dem Verfassungsgericht ein gerichtlich geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und ihm die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Fachgerichte vermittelt werden (vgl. StGH, Beschluss vom 13.09.1989 - P.St. 1077 -, StAnz. 2084 = ESVGH 40, 10; Beschluss vom 12.06.1991 - P.St. 1108 -, StAnz.
  • StGH Hessen, 22.01.1992 - P.St. 1127

    Unzulässige Grundrechtsklage wegen Versäumung der Ausschlußfrist nach StGHG HE §

    Dieser prüft nur, ob die Entscheidung auf der Verletzung eines von der Hessischen Verfassung gewährten Grundrechts beruht (vgl. Beschlüsse des StGH vom 12.06.1991, P.St. 1108 und 1109, StAnz. 1991, S. 2654 und 2656).
  • StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1564

    Grundrechtsklage; Rechtsnorm; Rechtsverordnung; Prüfungsgegenstand;

    Durch die umfassende fachgerichtliche Vorprüfung der Beschwerdepunkte soll dem Verfassungsgericht ein gerichtlich geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und ihm die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Fachgerichte vermittelt werden (vgl. StGH, Beschluss vom 13.09.1989 - P.St. 1077 -, StAnz. 2084 = ESVGH 40, 10; Beschluss vom 12.06.1991 - P.St. 1108 -, StAnz.
  • StGH Hessen, 23.06.1993 - P.St. 1155

    Aufgaben des StGH - Subsidiarität der Grundrechtsklage

    Weitere Voraussetzung ist, daß der Antragsteller eine Entscheidung des höchsten in der Sache zuständigen hessischen Gerichts herbeigeführt hat und innerhalb Monatsfrist seit Zustellung dieser Entscheidung den Staatsgerichtshof anruft (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschlüsse vom 12.06.1991, P.St. 1108 und 1109, StAnz. 1991, S. 2654 und 2656; Beschluß vom 09.12.1992, P.St. 1138).
  • StGH Hessen, 23.06.1999 - P.St. 1400

    Rechtsweg; Rechtswegerschöpfung; Vorabentscheidung

    Eine derartige Vorabentscheidung ist nur zulässig, wenn der Rechtsweg noch beschritten werden kann (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 04.06.1991 - P.St. 1108 -, StAnz. 1991, S. 2654).
  • StGH Hessen, 08.06.1994 - P.St. 1163

    Verfahrensabgabe; Beschwerdebefugnis; Betroffenheit; Rechtswegerschöpfung

    In erster Linie haben die Fachgerichte Rechtsschutz auch gegen Grundrechtsverletzungen zu gewähren (ständige Rechtsprechung, zuletzt P.St. 1108).
  • StGH Hessen, 09.12.1992 - P.St. 1138

    Unzulässigkeit einer Klage auf Löschung von Daten und Herausgabe von Akten

    Weitere Voraussetzung ist, daß der Antragsteller eine Entscheidung des höchsten in der Sache zuständigen hessischen Gerichts herbeigeführt hat und innerhalb Monatsfrist seit Zustellung dieser Entscheidung den Staatsgerichtshof anruft (vgl. StGH, Beschlüsse vom 12.06.1991, P.St. 1108 u. 1109, StAnz. 1991, S. 2654 und 2656; Beschluß vom 22.01.1992, P. St. 1127).
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